Kommt nun das Präventionsgesetz?

Am 17.12.2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) beschlossen. Gemäß der Pressemitteilung des Bundeministeriums für Gesundheit ist ein Schwerpunkt die Förderung der Prävention im Betrieb. „Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollen in den Fokus der Leistungen der Krankenkassen rücken.

 Mit einem Mehr an Leistungen – verbunden mit der Verbesserung der Beratung und Unterstützung sowie einer engeren Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz – sollen deutlich mehr Unternehmen mit Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung erreicht werden.“ Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen über die Krankenkassen. Der derzeitige Ausgabenrichtwert für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention von 3,09 Euro soll auf 7 Euro angehoben werden, so dass die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro in diesem Bereich investieren. „Mit den Leistungen der Pflegekassen von rund 21 Millionen Euro für die Unterstützung gesundheitsförderlicher Verhältnisse in den Pflegeeinrichtungen stehen damit zukünftig insgesamt jährlich etwa 511 Millionen Euro der Kranken- und Pflegekassen für primärpräventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.“

Quelle: Pressemitteilung des BMG vom 17.12.2014