Am 18.06.2015 hat der Deutsche Bundestag das neue Präventionsgesetz verabschiedet (Wortlaut der Gesetzes). Damit werden die gesetzlichen Kassen verpflichtet ihre Ausgaben für Prävention wird von aktuell etwas mehr als drei Euro auf sieben Euro je Versicherten und Jahr anzuheben. Der größte Teil soll in sogenannte Settings fließen: Jeweils zwei Euro sind verpflichtend für die Gesundheitsförderung in Betrieben und in nichtbetrieblichen Lebenswelten (zum Beispiel Kindertagesstätte und Schule) vorgesehen.

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    Am 17.12.2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) beschlossen. Gemäß der Pressemitteilung des Bundeministeriums für Gesundheit ist ein Schwerpunkt die Förderung der Prävention im Betrieb. „Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollen in den Fokus der Leistungen der Krankenkassen rücken.

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    Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) haben ein gemeinsames Positionspapier zur psychischen Belastung und Beanspruchung bei der Arbeit erstellt. Neben der Klärung der Begrifflichkeiten, wie psychische Belastung und Beanspruchung, positiven und negativen Beanspruchungsfolgen werden Themenfelder für das Präventionshandeln definiert.

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    Eine im Auftrag der Initiative für gesunde Arbeit (IGA) durchgeführte repräsentative Befragung von 2000 Erwerbstätigen ergab, dass diese zwar zum größten Teil zufrieden mit ihrer Arbeit sind, sich aber nur jeder zweite vorstellen kann, bis zur Rente so weiterzumachen.

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